Zwischen Roßbach und dem Regental im Norden liegen im Dioritzug vier große Steinbrüche. Alle haben sie eine lange und bewegte Geschichte. Polnische und französische Kriegsgefangene arbeiteten um 1916 ebenso im Westbruch bei Roßbach, wie in der Folge auch andere und freie Steinbrucharbeiter. Der Gumpinger Steinbruch zählte neben dem Westbruch, dem Himmelleitenbruch und dem Steinbruch bei Treidling zu den drei großen Steinbrüchen um Roßbach.1
Vor 44 Jahren, ca. 1972 wurde der Gumpinger Steinbruch endgültig aufgegeben. Auf dieser Zeitgrundlage entstand 1988 auf verwüstetem Boden und anderer Interessenslage die bis heute geltende Einstufung zum Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze G4 in der Oberpfalz.
Eine goldene Zeit ohne forstwirtschaftliche Eingriffe im Umfeld des Sees hat das Gesicht des ehemaligen Steinbruchs in Gumping verändert.
Im neu geplanten Abbaubereich der JS Steinwerke GmbH&Co.KG. liegen vielfach Anzeichen für das Vorkommen von Qualitäten der Natur und Landschaft vor, die wegen ihrer Einzigartigkeit und ihrem Gefährdungsgrad schutzwürdig sind. Sie sind charakteristische Bestandteile unserer Heimat und gehören zu unserer Lebensqualität.
Wir wollen keinen neuen Steinbruch in Gumping bis ins Jahr 2080 !
Die durchgeführten Recherchen der BI mit eigenen Sachverständigen zeigen eine unzureichende Erfassung und Sicherung vorhandener wertvoller Qualitäten von Natur und Landschaft in Gumping. Wir fordern seit 2011 bei der oberen Naturschutzbehörde eine gründliche, den fachlichen Anforderungen genügende Untersuchung zur Schutzwürdigkeit des Gebietes und Aufnahme dieser Daten in den GeoFachdatenAtlas. Bis heute wurde nichts unternommen!
Konfliktvermeidung & Wahrheit
Wir wollen keine Konflikte schaffen. Wir akzeptieren, dass es in dieser Sache Menschen gibt, die eine andere Meinung vertreten und dass Bayern Steinmaterial braucht.
Aber…viele Menschen wollen miteinbezogen werden in die Entscheidung, wenn es darum geht, dass vor unserer Haustür ein neuer Steinbruch entstehen soll. Zumal wenn absehbar ist, dass es sich schon heute eigentlich um ein Geschehen von landesplanerischer Bedeutung handelt.
Der Bürgerinitiative für Natur und Heimat – kein neuer Steinbruch in Gumping e.V. wird keine Verfahrensbeteiligung im Genehmigungsverfahren zugestanden. Der Antragsteller möchte keine öffentliche Beteiligung, könnte diese aber anbieten.
Da der geplante Steinbruch knapp unter 10ha Größe bleibt, liegt ein sog. vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Das öffentliche Interesse wird durch die Genehmigungsbehörde „Landratsamt Cham“, gestützt auf die Stellungsnahmen der beteiligten Behörden zu den privaten Lärm-, Staub-, Sprengungs-, Wasser-, etc. Antragsgutachten des Antragsstellers, vertreten.
Wir wollen die Wahrheit erfahren, wie ist der Stand der Dinge?
Welche Pläne gibt es für die Zukunft der Region als Abbaugebiet für Bodenschätze nach der anstehenden Neubewertung des Regionalplans Regensburg?
Welche Nachteile schafft diese Neubewertung in der Folge für die betroffenen Dörfer und Gemeinden, wenn hier wieder mehrere Steinbrüche vorhanden sind?
Warum wird ein zusammenhängendes Eigengrundstück von über 12 ha Größe vom Betreiber willkürlich geteilt und eine Gesamtsteinbruchfläche von nur 9,85 ha angegeben? Ab 10 ha Gesamtgröße schreibt der Gesetzgeber ein förmliches Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung vor.
Warum unternimmt die Regierung der Oberpfalz trotz Aufforderung seit 2011 nichts in der Angelegenheit?
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will .“
Jean-Jaques Rousseau (1712 – 1778)