Immissionsschutzrecht

Protokoll der Sitzung des Gemeinderats Wald zum Immissionsschutzrechtliche Verfahren:

Anmerkung: Die Gemeinde Wald bietet der Steinwerke JS GmbH&Co.KG von vornherein zahlreiche Sondervereinbarung an und ignoriert entscheidende Passagen im eigenen Flächennutzungplan, die einem Steinbruch und der Naturzerstörung entgegenstehen. Man zitiert gebetsmühlenartig immer wieder die nach fast 30 Jahren Wandel längst überholte Einstufung der Region zum Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze G4 und vergißt, das gleichzeitig bestehende Vorbehaltsgebiet für Landschaft oder Windkraftnutzung zu erwähnen bzw. sich überhaupt irgendwie am Empfehlungscharakter des Flächennutzungsplans der Gemeinde zu orientieren.

Die Gemeinde hat bis heute keinen Vor-Ort-Termin und keine versprochene Teilbürgerversammlung vereinbart, um sich ein Bild von der Sachlage zu verschaffen. Nicht nachvollziehbar erscheint die Aussage aus dem Sitzungsprotokoll vom 13.07.2016

…Zu den öffentlichen Belangen, die nicht entgegenstehen dürfen: Hinsichtlich des Entgegenstehens öffentlicher Belange hat das Landratsamt Cham als Genehmigungsbehörde die einzelnen Gutachten des Antragstellers zu prüfen und zu bewerten. Mit diesen Gutachten werden die Auswirkungen des Steinbruchbetriebs auf die Natur und vor allem der schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm oder Staub betrachtet. Der einzige öffentliche Belang, der aus bauplanungsrechtlicher Sicht der Gemeinde gegen den Betrieb eines Steinbruchs sprechen kann, wäre ein Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Wie oben jedoch bereits ausgeführt, ist der im Antrag erfasste Bereich im Flächennutzungsplan und im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet für Granit und Diorit dargestellt.“

Gegendarstellung:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wald stellt fest, dass es ein Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze gibt. Alle Empfehlungen aber beziehen sich auf den weiteren Ausbau der nördlichen und westlichen Region Wald`s hinsichtlich Erholungszonen, Zusammenschluss der Feuchtraumbiotope und Förderung der Natur!

Ebenso wird empfohlen, das Straßennetz zum Erhalt des ländlichen Charakters nicht weiter auszubauen…

Im Flächennutzungsplan wird schwarz auf weiß auf die „vielseitigen Biotopstrukturen“ in diesem Gebiet hingewiesen und darauf, dass ihre „Sicherung und Optimierung“ anzustreben sei, weil sie im Gemeindegebiet zu den „faunistisch-floristisch wertvollen Biotopelementen“ gehören [FNP&LP 4.8.3]. Der besondere Naherholungswert der Region für die Bürger wird mehrfach betont [FNP&LP 4.9]. Die endgültige Erstellung eines Nutzungskonzeptes wird empfohlen.

Hier besteht eindeutig ein Widerspruch zu den Empfehlungen des Flächennutzungsplans! Unter diesen Kriterien ist nach unserem Befinden eine erneute Entscheidungsfindung des Gremiums sinnvoll.