Das Landratsamt lehnt die schriftliche Anfrage um Beteiligung der Bürgerinitiative für Natur und Heimat am Verfahren ab. Nur direkt betroffene Anlieger dürfen beteiligt werden, da das Amt selbst die öffentlichen Interessen der Bürger vertritt.
Das Landratsamt lehnt die schriftliche Anfrage um Beteiligung der Bürgerinitiative für Natur und Heimat am Verfahren ab. Nur direkt betroffene Anlieger dürfen beteiligt werden, da das Amt selbst die öffentlichen Interessen der Bürger vertritt.